Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Besatzfische)


Der Kunde hat sich vor Bestellung, über die für Ihn gültigen Fischerei-Gesetze und Verordnungen seines Bundeslandes zu informieren.

Bitte beachten Sie, da es sich bei dieser Liste um eine " Herbstbesatz-Preisliste" handelt.

Im Frühjahr und zu anderen Jahreszeiten sind nicht alle Größen der verschiedenen Fischarten lieferbar.

Diese Preisliste ist gültig bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Stand April 2024.

Rabatte und Nachlässe: ( nur auf Listenpreise )

Fischlieferungen an Neukunden werden nur bei Barzahlung abgegeben.

Alle Preise gelten ab Fischzuchtanlage Mönchengladbach-Wickrath.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. von z.Zt. 7 %.

Bei Mindermengen Preise nach Absprache.

Transportkosten werden nach Absprache berechnet,
mindestens jedoch 80,-- € je Anlieferung.

Bei Anlieferung der Fische an ihr Gewässer ist seitens des Kunden für genügend Hilfspersonal zu sorgen.

Es gelten die Verkaufs- und Lieferbedingungen des Deutschen Fischereiverbandes.

Gerichtsstand ist Aachen.

In der Hoffnung das Ihnen unser Angebot zusagt, verbleiben wir

mit freundlichem Gruß und Petri-Heil.
Ihre Fischzuchtbetriebe W. Peschkes

 

Verkaufs- und Lieferbedingungen

§1
Sämtliche Angebote sind freibleibend.
Verbindlich bestätigte Aufträge können nur ausgeführt werden, soweit eigene Ware zur Lieferzeit
noch vorrätig ist. Der Lieferant ist unmittelbar nach Feststellung der Lieferunfähigkeit verpflichtet,
dem Käufer davon Mitteilung zu machen.
Die Fische bleiben bis zur völligen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
Alle Preise verstehen sich ab Hälteranlage Mönchengladbach rein netto.
Skontoabzüge werden nicht akzeptiert.

§2
Der Transport geht zu Lasten des Bestellers unter Garantie lebender Ankunft.
Die Garantie gilt nur bei Transporten mit Fahrzeugen des Verkäufers.
Bei Abnahme ( Selbstabholung ) der Fische ab Hälteranlage, trägt der Besteller das volle Risiko.
Einwandfreie Abfertigung wird garantiert.

§3
Bei der Lieferung von Satzfischen bleiben Abweichungen bis 20% in Größe, Stückgewicht und in dem damit verbundenen Preis vorbehalten. Satzfische gelten bei Übernahme ohne Beanstandung als abgenommen.

§4
Beanstandungen sind innerhalb 24 Stunden telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen und schriftlich durch Zeugen zu bestätigen. Bei begründeten Beanstandungen hat der Käufer nur Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder Ersatzlieferung bzw. Erstattung des Rechnungsbetrages, wenn die Lieferung aus eigenen Beständen nicht mehr möglich ist.
Andere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

§5
Diese Bedingungen sind Grundlage aller Lieferungen.
Mündliche Nebenabsprachen sind nicht zulässig.

 

§6
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Wohnort des Verkäufers.
Gerichtsstand ist Aachen.